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Handbuch · Konto & Rechtliches

KI-Kennzeichnung

Wo KI mitgearbeitet hat, steht es dran — automatisch beim Posten, als Hinweis beim Export.

Seit dem EU-KI-Gesetz (AI Act, Artikel 50) müssen künstlich erzeugte oder veränderte Bilder als solche erkennbar sein. Das gilt auch für kleine Betriebe.

Was wir automatisch machen

  • Beim automatischen Posten hängen wir den Hinweis selbst an den Beitrag. Du musst nichts

tun.

  • Beim Herunterladen legen wir eine Datei KI-HINWEIS.txt mit ins Paket, in der steht,

was Du beim Selbst-Hochladen angeben solltest. Den Hinweis setzt Du dann selbst — wir haben ja keinen Zugriff auf Deinen Beitrag.

  • Im Newsletter wird die Kennzeichnung ebenfalls mitgeführt.

Wann greift das?

Sobald KI am Bild mitgearbeitet hat: bei KI-Motiven, beim „Aufwerten" eines Fotos und bei KI-Szenen im Reel.

Reine Textarbeit lösen wir bewusst nicht aus. Ein von KI geschriebener Werbetext ist nach derzeitiger Auslegung nicht kennzeichnungspflichtig — anders als ein Bild, das etwas zeigt, das es so nie gab.

Dein eigenes Foto bleibt Dein Foto

Wenn Du ein normales Foto hochlädst und wir es nur in Deine Vorlage setzen, zuschneiden und beschriften — dann ist das keine KI-Erzeugung und wird auch nicht so gekennzeichnet.

Im Zweifel lieber kennzeichnen. Der Hinweis kostet nichts an Wirkung, eine Beschwerde wegen Irreführung schon.
Hilft Dir das nicht weiter? Schreib uns — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.